Die Aussage stimmt dahin, daß bereits 2013 der Meisterbrief dem Bachelor gleichgestellt wurde. Das heißt ein Handwerksmeister kann nun mit seinem Meisterbrief studieren. Wahrscheinlich meinte dies die Dame, daß der Meister dem Abitur gleichgestellt ist. In diesem Rahmen wurde ja auch z.B. der Teil 3 der Meisterprüfung sowie der Betriebswirt HWK nach oben gestuft und entsprechend wurden die Rahmenlehrpläne sowie Prüfungsanforderungen geändert.

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