Hallo liebes Schwarm-Wissen,

meiner Tochter (12 J.) wurde vor 2 Wochen ihr ganz neues Rad gestohlen (gerade mal 1 Monat alt). Ich habe ihr nun dasselbe Fahrrad nochmals neu gekauft, denn sie braucht ja eines und traurig war sie natürlich auch.

Meine Frage: Ich bin alleinerziehend und möchte fragen, ob diese Art der Ersatzbeschaffung unter Sonderbedarf im Unterhalt fällt, an der sich beide Elternteile beteiligen müssen/sollen/können.

Es wäre schön, wenn von unsachlichen Antworten abgesehen werden könnte ;-)

Lieben Dank schon mal und habt einen schönen Tag.

Julia