Ersatzbeschaffung Fahrrad nach Diebstahl - Sonderbedarf Unterhalt?
Hallo liebes Schwarm-Wissen,
meiner Tochter (12 J.) wurde vor 2 Wochen ihr ganz neues Rad gestohlen (gerade mal 1 Monat alt). Ich habe ihr nun dasselbe Fahrrad nochmals neu gekauft, denn sie braucht ja eines und traurig war sie natürlich auch.
Meine Frage: Ich bin alleinerziehend und möchte fragen, ob diese Art der Ersatzbeschaffung unter Sonderbedarf im Unterhalt fällt, an der sich beide Elternteile beteiligen müssen/sollen/können.
Es wäre schön, wenn von unsachlichen Antworten abgesehen werden könnte ;-)
Lieben Dank schon mal und habt einen schönen Tag.
Julia
Geld,
Unterhalt