Hallo zusammen, ich bin in der 12 Klasse an einem Gymnasium und habe mich in den letzten Woche um eine Ausbildung, als Chemielaborant bei BAYER, bemüht. Nachdem ich einen Eignungstest erfolgreich absolviert habe wurde mir ein Termin zu einem Vorstellungsgespräch geschickt. Leider ist an diesem Tag jedoch genau eine Leistungskurs Zentralabiturprüfung. Als ich freundlich darum gebeten habe das VG zu verschieben, bekam ich einen "netten" Anruf, laut welchem ich als Bewerber nicht mehr Berücksichtigt werden kann, da ich an besagtem Tag nicht zum VG erscheinen kann... Jetzt frage ich mich ob diese Begründung aus juristischer Sicht überhaupt zulässig ist und welche Schritte ich am besten jetzt einleiten sollte......
Was gilt als Grund zur Absage eines Vorstellungsgespräches?
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