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In einem ähnlichen Fall hat bereits ein Gericht entschieden. In Jenem hat der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht zurückgegrüßt, weil er sich zuvor mit ihm auseinandergesetzt hat. Daraufhin erhob Der Arbeitgeber gegen seinen Arbeiter Strafanzeige. Das Gericht hat den Arbeitnehmer für unschuldig erklärt, mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer eben genau durch dieses "Nichtgrüßen" seinen Unmut zur Geltung bringen wollte, ohne den Arbeitgeber zu begrüßen.