Was hältst Du von einem Halsband?

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Das Gesetz lässt max 3 Nettokaltmieten zu, zahlbar bei Mietbeginn in max. 3 Monatsraten.

M.E. sind das bei so manchen Problemmietern vieeel zu wenig, da wäre eine Jahresbruttomiete eher kosten-/risiko-deckend... :-) (bin selbst Vermieter und Mieter).

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Der Vermieter muss einen vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptieren, egal, wieviele Du vorschlägst und auch, ob sie ernsthaft nachmieten wollen.

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Ich meine, dass das letzte SP die vorherigen automatisch abdeckt. Ähm, XP jetzt noch installieren?

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Bei mir würdeste keinen Erfolg haben. Würdest Du sowas, was eine Kundin schon zuhause gehabt hatte, kaufen? (ekel...)

Zurückschaffen bedeutet Rückgabe bzw./oder Umtausch?


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Habe vergangene Woche den Lüfter meines NB erfolgreich abgestaubt... :-)

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Ist Dein Anliegen soo wichtig, dass sich die Polizei mit solchem pubertärem Pillepalle befassen sollte?

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Niemand hält Dich davon ab, öfters KK-Anträge zu stellen. Es gibt ja etliche KK-Provider...

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Kürbiskerne könnten bei leichter Blasenschwäche helfen.

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Kann es sein, dass der Prozessor wegen der stärkeren Belastung wärmer wird und dadurch der Ventilator schneller dreht?

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Geltendmachung von Barunterhalt der volljährigen Tochter

Hallo, Informationen zum Hintergrund: Im März sind meine volljährige Tochter und ich aus dem gemeinschaftlichen Haus ausgezogen. Trennungsjahr im Haus war nicht machbar! Meine kleine Tochter (12) hat sich im letzten Moment umentschieden, und ist im Haus beim Vater geblieben. Ist bei dieser Frage auch nicht relevant. Im Mai hatten wir die erste Gerichtsverhandlung wegen Unterhalt. Bin selbstständig, hatte natürlich nach dem Umzug einen riesen Einbruch im Geschäft (hatte meine Schneiderwerkstatt im Haus, muss jetzt alles neu aufbauen). Mein NochEhemann verdient ein sch...Geld, gerichtlich wurden 3.700 € netto festgelegt. Abgesehen von den Hausraten und der Autorate wurde ein Barunterhalt für unsere volljährige Tochter in Höhe von 261, -€ festgelegt (was natürlich lächerlich ist!). Sie hat nun gerade ihr Abi gemacht, hat schon 2 Berufsberatungen im beisein ihres Vaters hinter sich. Da sie im nächsten Frühjahr ihr Studium beginnen will, hat die Berufsberaterin ihr abgeraten, jetzt eine Lehre zu beginnen und dann wieder abzubrechen. Nun kommt der Fakt, das ihr Vater in diesem Monat den Unterhalt nicht bezahlt hat, weil sie angeblich nichts tut, sondern nur "rumgammelt". Sie hat sich im August bei der Arge als arbeitssuchend gemeldet, um die Zeit bis zum Studium zu überbrücken. Sie will ja gerne in der Zwischenzeit jobben, ist aber leider nicht immer so einfach. Hat nun selber eine Beratungshilfe beim Amtsgericht eingereicht, will nun selber den Anwalt einschalten. Nun die eigentliche Frage: Muss sie schon jetzt eine Geltendmachung auf Unterhalt stellen? Oder ist das auch noch nachträglich vom Anwalt möglich? Wenn nein, in welcher Form muss das Schreiben sein? Danke Euch allen für Antworten.

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Rechtsberatung ist hier unzulässig. Wende Dich bitte an einen Fachanwalt.

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Das heisst, dass auf dieser Frequenz (diesem Kanal) nicht mehr das gewohnte, sondern jetzt ein verschlüsseltes Signal gesendet wird. Deinen gewohnten Sender musste jetzt eben auf anderen Kanälen suchen.

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Vielleicht wird sie mit weniger Geld nach Hause kommen als mit der Menge, die sie mitgenommen hatte. Freue Dich!!

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Kinderlärm- die Nachbarn beschweren sích und wir wissen nicht weiter.

Wir wohnen in einem älteren, neu sanierten Haus im ersten Stock. Unter uns wohnen zwei Mietparteien, beides ältere Ehepaare, die nach uns eingezogen sind. Wir haben vier Kinder (zwei Mädchen, 10 und 8 Jahre alt, und zwei Jungs, 5 und 3 Jahre alt), was den beiden Mietparteien vor dem Einzug auch bekannt war. In der Hausordnung liest sich das alles so schön: Kinder sollen in ihren Lebensäußerungen nicht behindert werden, sollen spielen dürfen, die Mieter müssen akzeptieren, dass das Haus durch die ältere Bauweise relativ hellhörig ist... in der Praxis haben sich die hehren Vorsätze schnell in Luft aufgelöst. Als störend wird vor allem empfunden, dass die Jungs (die einfach noch klein sind) sich gern im Laufschritt durch die Wohnung bewegen. Besonders der Jüngste versteht noch gar nicht so wirklich, warum er nicht rennen darf, oft geht der Übermut mit ihm und seinem Bruder durch, und wenn wir die beiden ermahnen, ist das Malheur ja schon passiert. Mit einem der Ehepaare ist unser Verhältnis sehr gut, mit dem anderen katastrophal. Trotzdem wenden sich beide Parteien mit Beschwerden an den Vermieter, der uns dann über die Hausverwaltung abmahnen lässt- aber wir wissen einfach nicht mehr weiter. Wir haben im Flur Teppich verlegt, sind ständig hinterher, dass die Kinder besonders in den Ruhezeiten nicht durch die Wohnung rennen, was halt einfach nicht 100%ig gelingt. Ich leide maßlos unter dem Stress, habe oft das Gefühl, nur noch mit meinen Kindern zu schimpfen, die zwar lebhaft, aber wirklich lieb sind und sich total bemühen, den Erwartungen gerecht zu werden- sie vergessen nur ständig im Eifer des Gefechts, dass sie langsam laufen sollen, und rennen dann doch wieder. Sie sind regelmäßig draußen an der frischen Luft, aber das mindert ihren häuslichen Bewegungsdrang kaum, zumal es keinen Spielplatz in unmittelbarer Nähe gibt und das Grundstück zum Teil wegen der Autostellplätze zum Spielen nicht geeignet oder von den Nachbarn mit Beschlag belegt ist (so wurde die Anlage eines Sandkastens auf dem Rasen abgelehnt, weil es nicht den ästhetischen Ansprüchen des Vermieters entspricht, Spielen könnte möglicherweise Pflanzen beschädigen etc.). Wir würden sofort ausziehen, aber es gibt in unserer Gegend einfach keinen geeigneten Wohnraum, mein Mann arbeitet als Gemeindepädagoge bei der ev. Kirche und muss möglichst arbeitsnah wohnen- aber der ständige Ärger macht mich nervlich fertig. Ich weiß momentan absolut nicht, was wir noch machen können- es ist einfach nicht möglich, die Kinder ständig am Rennen zu hindern. Was können wir bloß tun? Gibt es Lärmschutzmaßnahmen, die wir bisher noch nicht bedacht haben und die relativ einfach durchzuführen sind? Wir sind für jeden Rat dankbar!

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Hallo Gestresste, Tipp: w w w .vermieter-forum.com/

und: w w w .mietrecht-hilfe.de/mietrecht-forum/

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Hast Du dem VM eine Einzugsermächtigung erteilt?

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Stelle Dir mal vor, es wäre umgekehrt. Wie würdest Du dann agieren?

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