Ich stelle folgenden Antwort mal zur Diskussion, Prozesskosten-Fall:

Der Pflichtteilsberechtigte Nichterbe (S) begehrt Zahlung des Pflichtteils, aus dem Nachlassvermögen. Fast alle Miterben (M1, M2, ...) sind Zahlungswillig, nur der gem. § 2320 BGB im Innenverhältnis pflichtteilsbelastete Miterbe E nicht. E verhindert die Auskehr des Pflichtteils an S durch Verweigerung der Zustimmung. Dies ist dem S bekannt, er entschließt sich deshalb zur Klage. Da sich der Pflichtteilsanpruch als Geldanspruch grundsätzlich gegen alle Erben richtet, kann S gem. § 421 grundsätzlich gegen jeden einzelnen Miterben klagen. E bittet darum, die Klage gegen ihn zu richten, da so Prozesskosten gespart werden können, die im Falle des Unterliegens von E selbst getragen werden müssen.

Dennoch klagt S gegen M1 mit der Folge, dass P sich nach Streitverkündung durch M1 als Streithelfer am Prozess beteiligen muss, was den Prozess unnötig verteuert. Letztistanzlich obsiegt S. Hätte S seine Klage gegen E gerichtet, wäre keine Streitgenossenschaft erforderlich geworden, der Prozess wäre erheblich billiger gewesen.

Kann P von S die durch seine Streitbeteiligung entstandenen "Mehrkosten" von S aus § 826 BGB ersetzt verlangen?

...zur Antwort

Tut mir leid, ich muss widersprechen:

Der Kubota GR 1600-II ist gut zum rasenmähen. Für eine Wiese eignet er sich nicht. Die Wartung ist aufwändig, entgegen der Werbung werden die Messer mit einem verschleißfreudigen Keilrimen angetrieben, und die mangelhafte Kühlung ist ein Problem. Im Einzelnen:

Das Gerät ist roust, das stimmt. Für regelmäßiges Mähen großer Rasenflächen würde ich Ihn empfehlen.

Sobald das Graß aber höher als 40 cm ist, wird es schwierig:

Der Auswurfkanal verstopft ständig. Dies hat zur Folge, dass der Keilriemen, der die Messer antreibt, extrem belastet wird. Eine Wartung des Mähwerks und des Keilriemens ist wegen der Kardanwelle und des hohen Gewichts des Mähers nicht ohne Werkstatt nicht zu bewerkstelligen.

Schon der Motor ist nicht gerade leise, aber: Das Warnsignal für überhitzung bläst dir die Ohren weg. Schon wegen des Wansignals empfehle ich, den Mäher NIE ohne Gehörschutz zu fahren, denn es wird oft gewarnt.

Die Haube hat keine Lüftungsschlitze. Der Lüfter versopft häufig, so dass das Kühlwasser häufig überhitzt und überkocht. Man muss ihn dann erst abkühlen lassen, wasser nachfüllen, und weiter geht's Besser läuft es, wenn man die Haube beim mähen eöffnet lässt, sieht dann aber 1. nich so schick aus, man hat 2. ständig Abgase in der Nase (Auslass vorn) und das Motorgeräusch ist dann auch schon unangenehm laut.

Alles in allem hat er zu viele Problemchen, ich würde ihn nicht (mehr) kaufen.

Bernd

...zur Antwort