Mutter zahlungspflichtig bei Sonderbedarf für Sohn?

Hallo, konnte bisher zwar einige Informationen bzgl. des Sonder/Mehrbedarfs rauslesen möchte aber dennoch die Frage stellen. Kurze Schilderung der Situation

Ich - Vater von 2 Söhnen, alleinerziehend und wohnend mit beiden Kindern 8 & 5, arbeitssuchend, ALG I € 600,- + Kindergeld € 380,- + Unterhaltsvorschuss € 194,- + € 145,-

Mutter - ausgezogen, wohnhaft bei Mutter, in Umschulung, ALG I ca. € 670,- + Zuschuss z. L.U. ca € 120,-

Es geht um die Teilung der Förderkosten in Bezug auf Diskalkulietherapie je 2 Wochenstunden je € 30,- / Monat = € 240,-

Die Mutter möchte sich nicht an den Kosten beteiligen, jegliche Versuche sie zu überzeugen schlugen fehl. Das Kind benötigt sehr dringend diese Extra Föderung in Mathematik jedoch können die Kosten nicht alleine von mir ( Vater ) übernommen werden. Gibt es da Möglichkeiten bzw. ist die Mutter teilzahlungspflichtig?

Soweit ich nachlesen konnte, ist laut Gerichtsbeschluss eine Nachhilfe die von dem Haupt-Elternteil veranlasst wurde auch von dem nicht anwesenden Elternteil zu einem gewissen Teil zu zahlen da es als Sonderbedarf gilt und der Haupt-Elternteil das alleinige Bestimmungsrecht in solchen Fällen hat.

Quellen:

http://www.finanztip.de/nachhilfe/

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2005 hervor (Az. II-3 UF 21/05)

Bitte um sachliche Antworten und keine "Frag beim JA nach" Antworten. Vielen Dank

Nachhilfe, Unterhalt, Dyskalkulie, mehrbedarf, Rechenschwäche, Matheschwäche
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.