Dass du eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung bekommst, kann schneller gehen, als du gucken kannst. Falls nicht schon geschehen - lass' die Finger davon. Andernfalls: Anwaltskosten bezahlen und Unterlassungserklärung unterschreiben; wenn du darauf nicht reagierst kommt die Klage mit Gewissheit!
Nein! Es werden keine Arztbesuche gespeichert, nur deine Daten ausgelesen.
Rausgehen und frische Luft schnappen! Gibt doch nichts Schöneres als 'nen Spaziergang - auch im Dunkeln!
So eine Schließanlage kostet schon ein paar Scheinchen. Hier wird es sich aber bestimmt nicht um eine solche handeln, da ja mit dem Schlüssel wohl nur die Haustür verschlossen wird. Ansonsten denke ich mal, dass da die Haftpflichtversicherung deiner Eltern einspringt.
Handelt es sich um eine Eigentumswohnung? -> Wenn du diese kaufst, erwirbst du lediglich die Wohnung, nicht aber den Grund und Boden, auf dem das Gebäude steht. Der gehört jemand anderem und es sind Erbbauzinsen fällig. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit erlischt das Erbbaurecht.
Also ich kenne die "Schere im Kopf" nur als Selbstzensur und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, was deine Lehrerin in diesem Zusammenhang damit gemeint haben sollte. Vielleicht weiß sie es selbst nicht.
Neben Mathematik und Spanisch gilt den betriebswirtschaftlichen Fächern mein besonderes Interesse.
Das Rechtsmittel wäre z. B. nach einem Urteil die Möglichkeit und das Verfahren der Anfechtung des Urteils.
Die meisten Patienten auf unserer Station sind Frauen. Gelegentlich kommt es jedoch vor, dass auch Männer und Kinder auf dieser Station versorgt (alternativ "behandelt") werden, z. B. wenn ... (hier beispielhaft einige der Gründe nennen)
Eigentlich müsstest du ihr gar nichts schicken, denn deine Stromrechnung geht sie nichts an. Falls du ihr um des lieben Friedens willen dennoch den Beleg noch einmal zusenden möchtest: aus dem Briefumschlag nehmen, neu "eintüten" und als einfachen Brief versenden - alten Briefumschlag nebst Einlieferungsbeleg aufbewahren - fertig (oder nur den alten Einlieferungsbeleg aufbewahren und den Brief, so wie er ist, in einen neuen Umschlag stecken). Die Kosten für ein erneutes Einschreiben, sei es auch nur ein Einwurf-Einschreiben würde ich mir sparen.
Beim Straßenverkehrsamt - die melden es auch automatisch der Versicherung.
"Lohnsteuer ist eine Steuer aus Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit" -> wie du es schon schreibst
"aber auf was wird dann die Einkommenssteuer bezogen?" -> bezieht sich auch auf andere Arten von Einkommen, z. B. Zinserträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpackung usw.
Nachfrage: Dein Kumpel hatte - bevor er die CD geschrottet hat - Office nicht installiert und seinen Key eingegeben, richtig?
Er sollte eine Therapie machen; von alleine löst sich dieses Problem nicht und er wird auch mit Therapie wohl sein ganzes Leben lang Probleme damit haben, aber es besteht zumindest die Chance auf Besserung. Kostenträger sind bei Kindern und Jugendlichen in aller Regel die Jugendämter.
Meinst du vielleicht einen Poncho?
Fast jeder TA bietet Ratenzahlung an; einfach den TA darauf ansprechen.
Schau' auf die Internetseite der Schule. Meistens steht dort auch ein Anmeldeformular zur Verfügung, das dann im Sekretariat abzugeben ist. Oft reicht dieses Anmeldeformular, ein Lebenslauf mit Lichtbild und das letzte Zeugnis. Eine Bewerbung ist eigentlichen Sinne wird bei vielen Schulen gar nicht verlangt.
Ganz schlecht, dass schon eine von den nur drei Tabletten "verloren" ist. Du müsstest eigentlich zum Arzt und dir ein neues Rezept ausstellen lassen. Es ist sehr wichtig, dass das Antibiotikum in der verordneten Dosis und über den vorgeschriebenen Zeitraum eingenommen wird! Ja, sicherlich schmecken die scheußlich. Am Besten mit Schwung tief in den Rachen werfen und vielleicht mit Tee schlucken, der den Geschmack etwas überdeckt. Keine Milch trinken oder Milchprodukte essen - bei vielen Antibiotika verändert sich dadurch die Wirkung - sollte aber auf der Packungsbeilage stehen.
Nö, musst ja auch nichts "nachzahlen", wenn du eine Zeitlang keine Privathaftpflichtversicherung hattest. In der Zeit, in der keine Versicherung abgeschlossen war, bestand ja auch kein Versicherungsschutz.
Erst einmal gute Besserung für deinen Sohn! Nach meinem Verständnis zahlt in diesem Fall keine Versicherung, da du der Halter des Autos - also Besitzer - bist. Somit wurde der Schaden ja keinem Dritten zugefügt. Ist also so, als hätte sich dein Sohn zu Hause übergeben und hätte dabei dein Sofa ruiniert. Dass du das Auto auf Dauer einem anderen zur Nutzung überlassen hast, spielt dabei keine Rolle. Stell dir vor, dein Vermieter kommt in deine Wohnung, um eine kleine Reparatur vorzunehmen. Dabei fällt ihm der Hammer aus der Hand und beschädigt eine Fliese. Es ist seine Wohnung, die er dir dauerhaft zur Nutzung überlassen hat, und es ist seine Fliese. Dumm gelaufen, denn er muss die Reparatur auf eigene Kosten durchführen, da er sich quasi den Schaden selbst zugefügt hat.