Ich habe ein Gelände mit Parkraumüberwachung (Kameraerfassung und Ampelsystem ohne Schranke ) 2 x im Abstand von 1,5 Std. zur Durchfahrt benutzt. Dies ist auch erlaubt. Allerdings war das System an der einen Stelle offensichtlich ausgefallen, denn ich habe eine Foderung erhalten mit Mahngebühr, insgesamt knapp 40 Euro, da ich dort geparkt und meine Parkgebühr nicht gezahlt hätte (da mich ja nur das eine System jeweils bei der Ein- und Ausfahrt aufgenommen hat). Die Frage ist nun, ist es technisch grundsätzlich möglich (der Vorfall war am 22.6) ein solches System auf Ausfälle prüfen zu lassen? Ich habe keinen Beweis und falls ich es auf eine rechtsanwaltliche Auseinandersetzung ankommen lasse, steht Aussage gegen Aussage. ein anderes CCTV gibt es dort nicht, ich habe schon bei der Polizei nachgfragt.