Hallo, ich mache eine schulische Ausbildung als Mediengestalter (Bild & Ton) in einer Privatschule, die staatlich anerkannt ist und dessen Abschlussprüfung durch die IHK erfolgt. Ich habe vor 1 Monat meine Abschlussprüfung absolviert und nun eine Rechnung von IHK für meine Prüfung in Höhe von 320€ erhalten.

Ich habe bereits meine Schule kontaktiert, und mir wurde erklärt, dass ich für diese Kosten aufkommen muss, da es zu Beginn in meinem Vertrag für die Ausbildung so geregelt gewesen sei. Zitat "Die Gebühren für die Abschlussprüfung ist nicht in den Gebühren für die Ausbildung enthalten" (Vertrag). Es stand aber nicht explizit im Vertrag, dass ich selbst die Prüfung zahlen muss.

Ich habe auch hier aus dem BBiG ein Gesetz für die Abschlussprüfung gefunden, wo in Absatz (4) steht, dass die Abschlussprüfung für Auszubildende gebührenfrei ist.
Kennt sich jemand damit aus und kann mir irgendwie weiterhelfen? Warum muss ich trotzdem für meine Abschlussprüfung zahlen? Oder gibt es doch eine Lücke im Vertrag und ich kann die Kosten zurückfordern?

Hier ist der Link zum Gesetz: § 37 BBiG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)