Grundsätzlich ist es den Eltern zuzumuten ein Kind unter 25 wieder aufzunehmen, bzw. es ist dem kind zuzumuten wieder bei den eltern zu wohnen.
wenn dein sohn sich ( außer seiner faulheit ) dir gegenüber etwas zu schulden hat kommen lassen, wie z.b. gewalttätigkeit, dann kannst du dagegen vorgehen, aber sonst wirst du wohl eher schlechte karten haben.
ein obdachloser kann einen telefonanschluß bekommen, wenn er NICHT mehr obdachlos ist und einen festen wohnsitz hat. allerdings wird das mit dem kostenlos schwierig werden....bis unmöglich...
Grundsätzlich ist der Grundbucheintrag maßgebend. Denn eine Auflassung ist kein Eigentumsübergang.
Ich habe mir mal ein Kochbuch für Fingerfood und kalte Platten gekauft. da sind jede menge rezepte drin für kleine häppchen. man kann davon ausgehen, dass fingerfood immer gut ankommt genauso wie ein topf mit bockwürstchen.
oder wenn es in deinem budget liegt, bestellt nen caterer.
Die Antwort der Sachbearbeiterin war weder unverschämt noch inkorrekt!
Ein Umzug kann nur dann bezuschußt bzw. finanziert werden, wenn der bezuschußte am neuen Wohnort einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Ich möchte mich einigen meiner Vorredner anschließen. Sicherlich kann man nicht alle Menschen über einen Kamm scheren, aber man stelle sich nur mal vor die Umzugskosten würden immer erstattet werden. Dann würden doch die Sozialschmarotzer jeden Monat aus Lust und Laune umziehen.
Da man aber unter dem Deckel HARTZ IV LEIDER nicht zwischen Schmarotzern und Menschen die unverschuldet in diese Lage gekommen sind unterscheiden kann, muß man eben eine generelle Regelung finden. Die lautet dann eben, dass auf Kosten der Steuerzahler kein Umzug finanziert werden kann, wenn da nicht eine Arbeitsstelle im Spiel ist.
Sorry, ist aber so.
Nachtrag
es handelt sich um eine neu gegründete Glaubensgemeinschaft, die in einem riesigen Zelt im eigenen Garten Messen abhalten. Diese Messen sind unerträglich laut.
also erstmal vorweg, wichtig sind die versicherungen, die du für dich persönlich als wichtig erachtest und wieviel geld dir zur verfügung steht.
was du aber haben solltest, sind eine wohngebäudeversicherung, haftpflicht und hausrat und eine kfz-versicherung.
wenn du über dies hinaus auch noch deine familie absichern willst, dann solltest du eine sterbeversicherung in betracht ziehen und eine lebensversicherung, entweder eine risikolebensversicherung (höhere ausschüttung, kleine einzahlsumme, aber keine kapitalansammlung) oder eine kapitalbildende lebensversicherung (teurer, aber man hat im alter was davon)
um dich selber abzusichern kannst du noch eine rentenversicherung, eine berufsunfähigkeitsversicherung und eine rechtschutzversicherung abschließen.
aber wichtig sind auf jeden fall die ersten vier.
günstig sind auf jeden fall die direktversicherungen wie huk24 usw.,aber die sind nicht zu empfehlen, da es mit denen im schadensfall meistens stress gibt. bei der allianz sind risikolebensversicherungen recht günstig und das beste preis/leistungsverhältnis in anderen versicherungen hat meines erachtens die aachenmünchener, da gibts noch prozente auf die versicherungen, wenn man mehrere dort hat.
Wenns ne Allergie auf Pollen oder generell Heuschnupfen ist, dann empfehle ich cetirizin
Also mal ganz ehrlich, hat man Dir nicht beigebracht Briefe komplett zu lesen?
Aber wenigstens weißt Du jetzt für die Zukunft, dass auch das Kleingedruckte wichtig ist.
Trotzdem würde ich an Deiner Stelle die Möglichkeit des Widerspruchs in Anspruch nehmen. Die Leute bei der Arge sind auch nur Menschen. Die können sehr verständnisvoll sein, wenn man alles ausführlich begründet und sich auch kooperativ zeigt. Erkläre Deine Situation und warte auf eine Antwort.
Und für die Zukunft, immer antworten. Du hättest dort einfach anrufen können, dass Du keine Zeit hast, das ist immer besser als GAR NICHT zu reagieren.
Eine Diät zu gewichtsabnahme ist unsinnig, da nur eine Ernährungsumstellung und Sport wirklich helfen.
Diätenerhöhung in der Politik finde ich auch Banane....die haben genug Geld.
normal kann man es im kot sehen, dann sind da kleine weiße punkte oder würmchen drin. aber selbst wenn du es nicht sehen kannst, kannst du deiner katze eine wurmkur verpassen. das beugt auch ein wenig vor, dass sie keine bekommt.
einmal im jahr sollte man einer katze sowieso eine wurmkur verpassen. da gibts in der apotheke so spritzen mit paste drin.
Das Eigentum ist zwar an die Mutter übergegangen, aber da die Schenkung noch keine 10 Jahre zurück liegt, kann das Sozialamt die Schenkung ohne Probleme rückgängig machen.
1984 wurde lediglich eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen, aber nicht der endgültige Eigentümerwechsel, womit die Tochter alleiniger Eigentümer wäre, wenn ich das richtig verstanden habe.
In dem Fall hat das Sozialamt vollen Zugriff auf das Haus, da es ja weiterhin (trotz Auflassungsvormerkung) zum Eigentum der Großmutter gehörte.
Wenn die Schenkung allerdings abgeschlossen wurde, auch durch Eigentümerwechsel im Grundbuch, hat das Sozialamt keine Chance, weil nur Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre rückgängig gemacht werden können.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Man sollte generell die Gesetze in anderen Ländern so hinnehmen wie sie sind, auch wenn sie unsinnig erscheinen. Als Ausländer hat man sich einfach der Gesetzgebung dort anzupassen.
Davon abgesehen finde ich aber trotzdem, dass man sowieso nicht in der Öffentlichkeit stillen sollte, sondern sich dafür zurückzieht, denn nicht jeder Mensch möchte eine stillende Mami sehen. Das ist etwas intimes und sollte auch deswegen nicht gemacht werden, wenn man sich nicht zurückziehen kann. Bevor jetzt irgendwer protestiert wie man es denn sonst machen sollte, man kann die Milch auch vorher abpumpen und mitnehmen im Fläschchen. Dem Baby iste s egal ob die Milch aus der Flasche oder aus der Brust kommt.
Selbstgemachte Soßen, egal ob Bolognese oder was anderes, schmecken immer besser als fertige. Daher mache ich meine Bolognese immer selbst.
Mir sind alle Feiertage wichtig!!! Genauso wie alle Geburtstage und Todestage in der Familie oder von Freunden.
WinDVD oder PowerDVD oder der Player der bei Nero 7 dabei ist.
faszinierend, dass gestern schon so lange her ist ;-)
ich wüßte nicht was es da zu verarbeiten gibt. hast halt nen guten schlaf und dein mann sorgt sich um dich. sei froh!
Bei Heranziehung der unterhaltspflichtigen Eltern aus Vermögen gilt: Im Verhältnis zu seinen Kindern hat der Un-terhaltsverpflichtete grundsätzlich auch den Stamm seines Vermögens zur Bestreitung des Unterhalts einzusetzen, solange sein eigener angemessener Unterhalt nicht gefährdet ist. Daraus folgt, dass eine Verwertung des Vermö-gensstammes nicht verlangt werden kann, wenn sie den Unterhaltspflichtigen von fortlaufenden Einkünften ab-schneiden würde, die dieser zur Bestreitung seines eigenen angemessenen Unterhalts, seiner Altersvorsorge oder der Erfüllung vorrangiger Unterhaltsansprüche benötigt.
Bei der Ermittlung des Vermögens sind zunächst die in § 90 Abs. 2 SGB XII erfassten Vermögensgegenstände nicht zu berücksichtigen. Eine Heranziehung aus Vermögen kommt nur in Betracht wenn:
• Unterhalt aus Einkommen nicht gefordert werden kann, das Einkommen des Verpflichteten also unter 1.100,00 € (Selbstbehalt) liegt,
• das vorhandene Vermögen des Pflichtigen oder sein Wert 12.500,00 € überschreitet (Empfehlung Nr. 95 des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über freizulassendes Vermögen),
• das vorhandene Vermögen nicht der Aufrechterhaltung des eigenen, angemessenen Unterhalts dient,
• das vorhandene Vermögen nicht der Altersvorsorge dient,
• und seine Verwertung nicht zu einem wirtschaftlich nicht mehr zumutbaren Nachteil für den Unterhaltspflichti-gen führt.
Damit kommen praktisch nur Fälle in Betracht, in denen bei Überschreitung der Freigrenze der Unterhaltspflichtige über brach liegendes Vermögen verfügt, also keine Nutzungen oder Früchte aus seinem Vermögen zieht. Beispiel: Nicht genutztes Grundstück; Barvermögen, das angesammelt wurde, um es lediglich zu vererben.