Unternehmen A möchte eine Provision (monatlich, nicht einmalig) an eine Influencerin zahlen. Die Influencerin hat kein Gewerbe angemeldet.

Vertraglich ist vereinbart, dass die Influencerin 10% vom Verkaufspreis bekommt pro verkauftes Produkt. Außerdem ist vereinbart, dass Sie für Ihre steuerrechtlichen Angelegenheit selbst verantwortlich ist.

Frage: 

1. Darf das Unternehmen an eine Privatperson Provisionsgutschriften auszahlen? 

2. Wie ist es Umsatzsteuerlich auf der Gutschrift zu handhaben? 

3. Kann das Unternehmen vom Finanzamt belangt werden, falls die Influencerin kein Gewerbe anmelden sollte? 

4. Gibt es sonst noch Sachen, auf die das Unternehmen achten muss?