Moin.... ich habe eine Wohnung in einem Plattenbau gemietet....38 Wohnparteien.Meine Vermieterin hat diese Eigentumswohnung schon über 20 Jahre. Zum 1.12.2019 habe ich die Zusage für einen Garagenstellplatz gesondert von der Hausverwaltung ( die diese verwaltet ) zugesagt bekommen. Zeitgleich ist mir gegenüber eine Eigentümerin eingezogen die Ihre Wohnung im September gekauft hat auch eingezogen. Sie hatte einen Stellplatz gefordert von der Hausverwaltung. Nachdem Sie wohl täglich dort ein und ausgeht und Randale macht, hat meine Vermieterin und ich ein Schreiben bekommen, dass die Vergabe meines Parkplatzes ein Versehen war und jemand anderes vor mir gewesen ist, und ich den nächsten freien Platz bekommen sollte. Mein Gegenüber hat nun einen Mietvertrag zum 15.5 für diese Stellplatz. Das Problem ist das wir den Mietvertrag zwar 2fach und beide unterschrieben haben inkl. der Einzugsermächtigung und an die Hausverwaltung geschickt haben. Aber weder eine Gegenzeichnung, noch eine Abbuchung ist erfolgt. Jetzt soll ich den Garagenstellplatz abgeben an mein gegenüber wo ich mich weigere. Angeblich haben die Hauseigentümer in einer Versammlung beschlossen dass hier in dem Wohnblock vorrangig Eigentümer zu bedienen sind, und Mieter ganz zum Schluß, wenn überhaupt. Es sind 38 Wohnparteien im Haus und 38 Parkplätze vorhanden. Aber die Eigentümer haben teilweise 2 oder 3 Stellplätze gemietet, und die Parkplatzsituation ist hier Katastrophal. Ich müßte dann abseits einige 100 m parken. Hinzu kommt noch dass ich 60 % schwerbehindert bin mit dem Markenzeichen G. Ich weis dass mir kein Behindertenparkplatz zusteht, aber ich wäre für Lösungsvorschläge oder Ratschäge sehr dankbar. Kann ich als Mieter gegen die Hausverwaltung rechtlich vorgehen oder muss dass meine Vermieterin machen ? Oder kann ich rechtlich gegen die Hauseigentümer vorgehen ? Ich habe noch nie gehört das Eigentümer über Parkplätze bestimmen können,die zu dem Haus gehören.