Werkstatt wann Kfz einbehalten?

Hallo ich habe folgendes Problem, wie ist dort die Rechtslage?

Mein Kfz ist in der Werkstatt, wegen dem Bremskraftverstärker. Angeblich undicht.

Der Kfz Meister ruft mich an er findet nirgends ein Ersatzteil, das gibt es garnicht mehr. Und bekommt den also nicht ausgetauscht.

Das Auto hat noch super gebremst, die bremse wurde weich nach motorstarten. Das einzige was war, das wenn motor aus ist. Und man auf der bremse 2, 3 mal tritt klingt sie wie Luftpumpe. Ansonsten bremst der wie eine 1 ohne Kraftaufwand. Etc

Nun habe ich gesagt er soll diesen wieder einbauen ich fahre ihn in einer anderen Werkstatt. Die den reparieren. Bzw sich ansehen warum die bremse pffftt macht wenn der Motor aus ist.

Nun möchte er den Wagen nicht mehr raus geben, mit der Begründung. Das die bremse ja nicht mehr funktionieren könnte. Und wenn was passiert er dran wäre.

Das Wagen hat noch bis Februar 2024 TÜV, er war dort vorher schon dran um vieles zu reparieren. Vor kurzem komplett Service gehabt. Und er meinte Verkauf den, der ist nicht mehr wert als 100 Euro.

Aber verbaut mir noch vor 2 Monaten einen neuen klimakompressor im Wert von 400€. Hat neue wasserpumpe, neuen zahnriemen, etc. Finde den Fehler, das auto ist noch 100 euro wert. Es handelt sich um einen Peugeot 308 sw (Björn 2008) und super gepflegt, von innen. Etc. Das einzige ist, er hat einen leichten lackschaden, an der Seite mal von der Garage gekommen

Darf die Werkstatt mein Auto einfach einbehalten? Und kann ich drauf bestehen das er meinen Bremskraftverstärker wieder einbaut, da dieser noch funktioniert. Und ich damit zu einer anderen Werkstatt komme.

KFZ, Werkstatt, Auto reperatur, Kfz-Mechatroniker, RE.
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