Mir wurde auf dem Flohmarkt Gegenstände geklaut, welche ich für 20 Fr. angeboten habe. Als ich sie damals gekauft habe, war der Wert jedoch bei 1200 Fr. ( Audiogeräte).
Was für einen Schadens - Wert kann ich der Polizei angeben? Der ursprüngliche Kaufpreis, oder den Preis, den ich auf dem Flohmarkt dafür wollte?
Dank für rechtlich korrekte Antworten 😊