Antwort
Lass dich nicht beirren. Siehe FeV § 19 da steht folgendes: (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
Bei mir zum Beispiel steht auf der Teilnahmebescheinigung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen 4 Doppelstunden das sind nach Adam Riese 8 volle Stunden. 9 Unterrichtseinheiten zu je 45min sind 6 Stunden und 45min! Lasst euch doch nicht ständig so verarschen und informiert euch. Wenn man seine Rechte kennt ist man deutlich im Vorteil.