Sichtschutz zum Nachbarn?

Hallo,

wir bauen aktuell in Hessen ein Einfamilienhaus und hatten leider keinen guten Start mit dem Nachbarn. Dieser hat uns gleich beim Amt angeschwärzt und hatte aufgrund eines Planungsfehlers des Architekten auch noch recht. Lange rede kein Sinn, er hatte die Sorge, dass wir ihm die Sicht "verbauen". Das wiederum macht keinen Sinn, weil wir mit dem Haus gar nicht bis zu deren Terrasse gekommen sind.

Mein Mann und ich hatten uns jetzt überlegt auf die rechte Seite (Nachbarsseite) einen Sichtschutz zu errichten. Dabei reicht uns aber keine 1,2 oder 2 Meter. Wir hätten gerne 3 Meter. Wir würden sogar rechts ein paar Meter "verschenken", wenn dass die Zulässigkeit gewährleisten würde.

Gibt es rechtlich einen Einwand, wenn ich z. B. 3 Meter Abstand einhalte oder hat jemand eine Idee, wie man die Höhe von 3 Meter einhalten kann? Gibt es eine Alternative, sodass dies genehmigungsfrei ist oder das Gesetz "umgeht"?

Um ehrlich zu sein, wollen wir dem Nachbarn eigentlich nur die Sicht nehmen, da wir super stinkig sind über so ein Verhalten und wir dank ihm einige Tausend Euro zahlen musste.

--> Bitte spart euch die Sprüche "Der Klügere gibt nach" oder "So wird es auch nicht besser" oder "Der Architekt hätte die Mehrkosten zahlen müssen". Es hat alles schon seinen Grund und ich frage nach eurer Erfahrung/eurer Kreativität und nicht nach der persönlichen Meinung.

Hessen, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit