Hallo Gemeinde.

Ich habe ein anliegen und wollte hier nach Erfahrung etc Fragen.

Ich habe eine Kündigung bekommen wegen Eigenbedarf.

Das stand drin :

Betr,: Kündigung des Mietverhältnis Einliegerwohnung Straße.... vom 01.03.2019

Sehr Geehrter Herr ....

hiermit kündige ich ihnen ordentlich und fristgerecht das Mietverhältnis der Einliegerwohnung Straße ......

Wie sie in ihrer WhatsApp Nachricht vom 27.04.2024 bereits angekündigt haben, suchen Sie sich bereits eine neue Wohnung. Mittlerweile hat sich bei mir Eigenbedarf für die NICHTE meiner Lebensgefährtin ergeben, weshalb ich ihnen aus diesem Grund Kündigen muss.

Mit freundlichen grüßen

.......

Wegen dem Satz von der WhatsApp Nachricht von mir ist mit gemeint :

Das ich mich vor 2-3 Monate beschwert habe , wegen Trappeln, Nachts Waschmaschine laufen lassen, Türen schlagen, Geschrei usw....

Alles nach 22 Uhr bis 2-3 Nachts jeden Tag.

Darauf hin habe ich mich beschwert und dazu geschrieben wenn es nicht besser wird werde ich mir eine neue Wohnung suchen.

FRAGE: Nichte der Lebensgefährtin zählt doch nicht zum Verwandtschaftsgrad oder ? Also kann er mich wegen Eigenbedarf nicht Kündigen.

Oder liege ich hier FALSCH ???