Wir hatten am 02.01.25 einen Verkehrsunfall mit einem unversichertem Unfallgegner. Schuld hat er. Seine Versicherung ist am 21.10.24 abgelaufen, Nachhaftung lief vermutlich am 21.11.24 ab. Das Fahrzeug war seitens der Straßenverkehrbehörde bisher nicht (zwangs-) abgemeldet. Vom Unfallgegner, einem Mann arabischer Abstammung, ist vermutlich nichts zu erwarten. Unser Schaden beträgt ca 5000.-€.
Ein Antrag bei der Verkehrsopferhilfe ist gestellt, erster mündlicher Einschätzung nach wird er negativ beschieden.
Der Unfallgegner war zum Zeitpunkt des Unfalls für einen Bringdienst unterwegs.
Meine Frage: Kommt eine Hafung der Straßenverkehrsbehörde in Frage? Gibt es da Fristen, an die sich o.g. Behörde halten muss?
Danke schon mal vorab für hilfreiche Antworten