Moin,
ich habe vor kurzem ein gebrauchtes Motorrad gekauft. Ich habe die Papiere vom Verkäufer abgeholt und nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die COC Papiere bekommen. Jetzt bin ich mir unsicher ob ich das Motorrad anmelden kann. Ich habe im Internet nix passendes gefunden. Es heißt immer nur das die COC Papiere bei Neuwagen oder bei Import KFZ vorgelegt werden muss. Ich habe aber auch gelesen das die COC Papiere eigentlich das selbe sind wie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief). Meine Frage ist jetzt, kann ich ein Motorrad mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und mit den COC Papieren anmelden?
PS: Das Motorrad wurde vom Verkäufer abgemeldet und einen Kaufvertrag gibt es auch.
Gruß Roman