Wenn Sie nicht anwesend war, wird sie der Schule wohl auch Atteste zugereicht haben. Mit dieser Beweislage ist der Strafbestand Verleumdung.

Die Eltern der Schülerin, können die Lehrerin deswegen anklagen, weil sie mit den Äußerungen, eine Unwahrheit in die Welt setzt und sie ihre Bildungs und Vorbildfunktions damit missachtet hat.

Ihr würdet als Zeugen Aussagen müssen, was genau sie geäußert hat und ob es in der Vergangenheit schon mal vorkam such bei anderen Schülern.

Im schlimmsten Fall würde sie von der Schule versetzt werden und woanders arbeiten müssen, im besten Fall lernt sie draus, zahlt eine Geldstrafe und kann ihre Aufgabe als Lehrerin zukünftig mit mehr Respekt erfüllen.

So weit muss es aber nicht kommen, wenn ihr den Schulleiter informiert, wird diese Lehrerin deutlich gemacht das es nicht in ordnung ist solche Aussagen zu treffen.

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