Also ich finde Sie zu streng.
Wenn der Wagen im Kundenauftrag verkauft wurde, gibt es keine Sachmängelhaftung. Wenn er allerdings Dir verschwiegen hat, das die Anlage defekt ist, ist das eine Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Verkäufer muss alle Schäden an dem Fahrzeug aufführen. Leider musst Du nun beweisen das der Defekt vor dem Kauf war. Fahre zu einem Gutachter ober der Dir sagen kann wie lange der Defekt schon vorliegen kann. Dann gehe zu dem Händler und sage ihm das Du ein Gutachten hast aus dem hervorgeht das die Anlage schon länger defekt sei. Der Verkäufer soll Sie reparieren sonst Klage.
Mittlerweile ist das recht klar geregelt. Wenn Du mit dem Makler keinen Kontakt aufgenommen hast und auch bei dem Makler keinen Maklervertrag unterzeichnet hast oder per Mail in beauftragt hast. Hast Du kein Vertragsverhältnis mit Ihm. Ggf. muss die Vermieterin an den Makler eine Provision zahlen.
Ich glaube die Finanzierung wird durchgehen.
Lass Dir mehrere Angebote machen.
Vermieten ist sicherlich eine gute Sache, wenn man ein paar Dinge beachtet. Alles dreht sich allerdings ums Geld. Du brauchst Geld damit Du eine Immobilie erwerben kannst. Als Faustformal sagt man ca. 20-30 % der Immobilienkosten. Denn Rest kann man über eine Bank finanzieren, vorausgesetzt Du hast ein entsprechendes Einkommen um diesen Kredit zu finanzieren. Mieteinnahmen werden in der Regel nicht in die Finanzierung eingerechnet, da der Kreditgeber meist ein unkalkulierbares Risiko sieht. Wenn Du allerdings die Gemeinde oder eine größere Firma als Mieter hast die den Wohnraum benötigt und man beispielsweise einen Vertrag über mehrere Jahre hat wird dieser sicherlich angerechnet. Weiter ist zu klären was Du für eine Immobilie kaufen möchtest. Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus. Du musst den Zustand der Immobilie Bewerten und ggf. Reparaturkosten in deine Kauffindung einfließen lassen. Weiter musst Du einen geeigneten Mieter finden. Der auch die Immobilie haben möchte und auch Deinen Mietzins bezahlt. Nicht jeder Mieter ist auch ein guter Mieter und am Anfang sagen Sie zu allem ja und amen bloß um die Immobilie zu bekommen. Wichtig ist lese Dich in die Materie erstmal ein Kauf Dir Bücher über das Thema und eigne Dir Fachwissen an. Hier übrigens noch ein Link meineimmobilie.de
Hallo,
mit still legen, gehe ich mal davon aus der der Wagen abgemeldet ist.
In diesem Fall gehst du wie folgt vor.
Um ein Fahrzeug mit sog. Kurzzeitkennzeichen zu bewegen, muss dass Fahrzeug eine HU von mind. 1 Monat haben.
Sollte das der Fall sein, musst du bei einer Versicherung eine sog. EVB Nummer beantragen, dass ist die elektronische Versicherungsbestätigung die der Zulassungsstelle zeigt, dass der Wagen einen Versicherungsschutz hat. Mit den Fahrzeugpapieren (Brief und Schein), EVB-Nr., EC-Karte, Sterbeurkunde Deiner Mutter, Personalausweis von Dir, gehst Du zur Zulassungsstelle und beantragst die Kurzzeitkennzeichen. Danach kannst Du den Wagen überführen.
Also ich glaube EHF steht für Einfamilienhaus.
DH steht für Doppelhaus und RH für Reihenhaus.
Gruß
Hallo,
einfach mal bei Mobile oder Autoscout24 eingeben.
Also so lange Du nichts im Bus rauchst und das Paket gegen Geruch geschützt ist, wird wohl nichts passieren.
Es gibt Militaria Händler die mit solchen Gegenständen handeln.
Einfach mal den Suchbegriff bei Google eingeben dann wirst Du sicher fündig. Im übrigen hat die Chilenische Armee noch ein ähnliche Form dieser Helme.
Ich würde mit dem Wagen zum VW Händler fahren, damit die Ihn mal komplett durch prüfen. Erzähl ihnen was Du festgestellt hast und was der Verkäufer dazu gesagt hat. Sollte sich hieraus ein Mangel ergeben, kann Du Ihn gleich anmahnen.
Ich habe bereits vor kurzem diese Frage beantwortet Hier meine damalige Antwort.
Hallo,
Als ich mein erstes Auto gekauft habe, bin ich mächtig über den Tisch gezogen worden. Allerdings ist das mittlerweile 30 Jahre her.
Nun aber zu Deiner Frage.
Kauf Dir ein Auto bei einem seriösen Händler damit meine ich nicht bei einem Kiesbett Ali oder Fähnchen Mulla. Auch nicht von privat, da es dort keine Sachmängelhaftung gibt. Trete immer als Privatperson auf.
Das Fahrzeug sollte ein möglichst lückenloses Scheckheft haben oder regelmäßige Reparaturnachweise durch eine Werkstatt vorweisen. Prüfe die Eintragungen selber nach. Vergleiche dabei die Fahrgestellnummern mit dem Fahrzeug. Man kann Blanko Scheckhefte im Internet kaufen und auch Firmenstempel. Das Erste Scheckheft des Fahrzeugs ist aber immer vom Werk ausgestellt und schwerer zu fälschen. Erkennst du Ungereimtheiten Finger weg für Laien.
Kläre vor dem Besichtigungstermin ab ob Du im Rahmen einer Probefahrt, den Wagen in der Markenwerkstatt des Fahrzeugs untersuchen lassen kannst. Vereinbare vor dem Besichtigungstermin auch einen Termin in der Markenwerkstatt des Fahrzeugs. Dies kostet Dich ca. 30,- 60,- Euro je nach Aufwand der Untersuchung, allerdings kennt sich die Markenwerkstatt mit den Schwachstellen des Fahrzeugs am besten aus und kann auch ggf. Manipulationen am KM Stand besser feststellen.
Sollte der Händler dies ablehnen würde ich gar nicht weiter verhandeln.
Manche Händler bieten beispielsweise sog. Fahrzeugsigel von DEKRA, TÜV etc. an. Die Fahrzeuge werden dann von diesen Dienstleistern untersucht und bewertet. Allerdings sollte auch hier anhand der FIN Nummer das Gutachten mit der Fahrzeug FIN abgeglichen werden damit es auch zu dem Fahrzeug passt.
Händler die sich bereiterklären die o.g. Bedingungen zu akzeptieren sind vielleicht ein bisschen teurer, allerdings ist das Restrisiko einen Fehlkauf zumachen deutlich geringer.
Hallo, für diesen Fall gibt es sog. Zollkennzeichen. Die Zollkennzeichen sind ähnlich wie Kurzzeitkennzeichen, bloß das dass Fahrzeug nach dem Ende der Laufzeit die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben muss.
Du gehst mit Deinem tschechischen Interessenten zu einem örtlichen Versicherungsmakler und beantragst eine EVB Nummer für Zollkennzeichen. Die mind. Laufzeit hierfür sind 30 Tage.
Danach gehst Du mit Deinem Interessenten zur Zulassungsstelle und er beantragt die Zollkennzeichen. Hierfür sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
Wichtig: Er muss in Bar oder per EC Karte die Versicherung bezahlen.
Er muss die Steuer und die Anmeldegebühren bei der Zulassungsstelle bezahlen.
Auf keinen Fall solltest du als Halter auftreten. Denn wenn der Wagen nicht nach einem Monat im Ausland ist bist Du dafür verantwortlich.
Wenn ich ein Haus kaufe und das nicht gerade über den Zwang geht, gucke ich mir das Haus auch immer mit einem Fachmann an. Dies setze ich auch voraus wenn ich ein Haus verkaufe Weil man dadurch einen enormen Vorteil hat. Der Käufer kann dann nicht behaupten von Schäden an der Wohnung oder dem Haus nichts gewusst zu haben, da er fachmännischen Rat hatte. Weiter wird der Handwerker namentlich mit Adresse als Fachmann im Notarvertrag aufgenommen, so kann man Ihn immer als Zeugen benennen wenn es zu Streitigkeiten kommt. Da der Käufer nun schon dreimal da war kann man davon ausgehen das er großes Interesse hat. Ich würde natürlich im Gegenzug mir eine Kreditunbedenklichkeitsbescheinigung der Bank oder einen Nachweis, Kontoauszug etc. zeigen lassen, dass er auch das Kapital hat die Wohnung zu kaufen, bevor die Besichtigung stattfindet.
Auch bei Ebay und Co. gelten die gleichen Bedingungen wie bei allen anderen Rechtsgeschäften. Ihr habe einen Handel abgeschlossen, der vom Käufer nicht eingehalten wurde. Daraus ergibt sich, dass Du den Käufer in "Zahlungsverzug" setzen kannst. Funktioniert aber nur wenn Du die kompletten Kontaktdaten des Käufers hast und wenn diese auch stimmen. Nach entsprechenden fristen kannst Du Schadenersatz verlangen wegen "Nichterfüllung". Allerdings schreibst Du weiter das Du dem Käufer den Artikel gar nicht mehr verkaufen möchtest. Gehe wie folgt vor: Setze dem Käufer eine letzte Frist wann er den Artikel bezahlen möchte. Sollte er die Frist versäumen, kannst Du Deinen Artikel anderweitig Verkaufen.
Also mein Schwiegervater hatte das gleiche Problem.
Ich habe das Problem wie folgt gelöst.
Wenn sich ein Interessent gemeldet hat, habe ich den Besichtigungstermin so gelegt, dass die Zulassungsstelle geöffnet hat. Nach der Probefahrt sind mein Schwiegervater und der Käufer zur Zulassungsstelle gefahren. Mein Schwiegervater hat den Wagen abgemeldet und der Käufer wieder angemeldet ( dass ist nach der Neureglung ab 04/2014 möglich).
Danach hat der Käufer meinen Schwiegervater nach hause gefahren und hat dann seine Rückfahrt angetreten.
Achtung: Dies geht nur wenn der Wagen mind. 1 Monat TÜV hat.
Da die falsche Fahrzeugfarbe von Dir schriftlich im Auftragsformular bestätigt wurde, sehe ich da keine Möglichkeit.
Allerdings solltest Du prüfen ob Du ein sog. Haldenfahrzeug gekauft hast, dass sind Fahrzeuge die bereits von dem Fahrzeughersteller gebaut wurden um Produktionskapazitäten auszugleichen. Da sehe ich die Möglichkeit auf Kulanz ein anderes Fahrzeug zu bekommen. Allerdings kann dann ggf. die Fahrzeugausstattung abweichen. Sprich mal freundlich mit dem Händler was Möglich ist oder ggf. mit dem Fahrzeughersteller direkt.
Solltest Du genügend Geldmittel haben. Macht der Kauf einer Immobilie sicherlich Sinn. Allerdings solltest Du Dich strikt an Deine finanziellen Möglichkeiten halten.
Nun das ist recht schwierig. Erstens muss man beweisen das der defekt zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung vorlag. Daher ist es nicht einfach eine Fälschung nachzuweisen. Zweitens hat der private Verkäufer auf den Defekt hingewiesen und ist somit seiner Pflicht Schäden mitzuteilen nachgekommen. Da der Verkäufer Laie ist, kann man von ihm nicht erwarten das er die Reparaturkosten beurteilen kann. Es genügt der Hinweis auf den Schaden.
Hallo,
Als ich mein erstes Auto gekauft habe, bin ich mächtig über den Tisch gezogen worden. Allerdings ist das mittlerweile 30 Jahre her.
Nun aber zu Deiner Frage.
Kauf Dir ein Auto bei einem seriösen Händler damit meine ich nicht bei einem Kiesbett Ali oder Fähnchen Mulla. Auch nicht von privat, da es dort keine Sachmängelhaftung gibt. Trete immer als Privatperson auf.
Das Fahrzeug sollte ein möglichst lückenloses Scheckheft haben oder regelmäßige Reparaturnachweise durch eine Werkstatt vorweisen. Prüfe die Eintragungen selber nach. Vergleiche dabei die Fahrgestellnummern mit dem Fahrzeug. Man kann Blanko Scheckhefte im Internet kaufen und auch Firmenstempel. Das Erste Scheckheft des Fahrzeugs ist aber immer vom Werk ausgestellt und schwerer zu fälschen. Erkennst du Ungereimtheiten Finger weg für Laien.
Kläre vor dem Besichtigungstermin ab ob Du im Rahmen einer Probefahrt, den Wagen in der Markenwerkstatt des Fahrzeugs untersuchen lassen kannst. Vereinbare vor dem Besichtigungstermin auch einen Termin in der Markenwerkstatt des Fahrzeugs. Dies kostet Dich ca. 30,- 60,- Euro je nach Aufwand der Untersuchung, allerdings kennt sich die Markenwerkstatt mit den Schwachstellen des Fahrzeugs am besten aus und kann auch ggf. Manipulationen am KM Stand besser feststellen.
Sollte der Händler dies ablehnen würde ich gar nicht weiter verhandeln.
Manche Händler bieten beispielsweise sog. Fahrzeugsigel von DEKRA, TÜV etc. an. Die Fahrzeuge werden dann von diesen Dienstleistern untersucht und bewertet. Allerdings sollte auch hier anhand der FIN Nummer das Gutachten mit der Fahrzeug FIN abgeglichen werden damit es auch zu dem Fahrzeug passt.
Händler die sich bereiterklären die o.g. Bedingungen zu akzeptieren sind vielleicht ein bisschen teurer, allerdings ist das Restrisiko einen Fehlkauf zumachen deutlich geringer.