Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Schweigepflicht von Lehrern über Atteste usw.
Vor einigen Wochen habe ich in meiner Schule ein ärztliches Attest eingereicht, welches benötigt wurde, um einen Nachteilsausgleich zu erhalten (den Nachteilsausgleich habe ich schon).
Nun gab es ein Problem in der Klasse, weil etwas vorfiel, das es mir schwer gemacht hat im Unterricht zu sitzen wegen meiner Krankheit (das stand aber nicht im Nachteilsausgleich, war nur ein Klassenzimmerwechsel weil wir in ein kleines Klassenzimmer gezwungen wurden und ich da "platzangst" bekomme).
Ich habe mit meinem Lehrer unterhalten, welcher mit der anderen betroffenen Lehrkraft das Problem gelöst hat. Leider ist die andere Lehrkraft zu unserem Inklusionslehrer gegangen, was dazu geführt hat, dass dieser zum stellvertretenden Schulleiter gegangen ist und mit diesem über meine Krankheit und die Situation geredet hat.
Allerdings wollte ich gar nicht, dass der stellvertretende Schulleiter über meine Krankheit und mein Attest weiß, da ich mit diesem in der Vergangenheit schon Probleme hatte.
Darf der Inklusionslehrer dies überhaupt? Er kann ja nicht einfach so zu irgendwelchen Lehrkräften gehen und mit diesen über meine Krankheit reden, wenn ich das gar nicht möchte?