Mit dem Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht ist das immer so ne Sache....aufgrund des Umfangs "riesig" und der geisteskranken Marktpreise für die UCS kommt man da recht leicht in den Bereich, in dem Gewinne erzielt werden.
Allerdings kann der Umstand, dass du aufgrund der Sammlungsauflösung soviel Zeug verkaufst, da einiges helfen. So wird z. B. nicht jemand zum Unternehmer, der seine aus mehreren 100 Teilen bestehende private (Comic-)Sammlung auflöst [OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2007 - 4 U 210/06]
Insbesondere muss der Umfang einer Verkaufstätigkeit hierfür kein zwingendes Indiz sein, wenn z. B. umfangreiche private Sammlungen aufgelöst oder eine Vielzahl nicht zusammenhängender Gegenstände (z. B. aus Anlass einer Haushaltsauflösung) veräußert werden [OLG Hamburg, Beschluss vom 27.02.2007 - 5 W 7/07].