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Ja. Generell kann jeder im begründeten Verdachtsfall die Betreuungsstelle beim Landkreis oder beim Amtsarzt (Gesundheitsamt des Landkreises) einen Fall anzeigen. Dieser wird dann von Amts wegen überprüft.
Ja. Generell kann jeder im begründeten Verdachtsfall die Betreuungsstelle beim Landkreis oder beim Amtsarzt (Gesundheitsamt des Landkreises) einen Fall anzeigen. Dieser wird dann von Amts wegen überprüft.