Wir haben die Wohnung vor über 10 Jahren renoviert bezogen. Nun haben wir die Wohnung gekündigt (3 Monate Frist ). 

Im Vertrag sind wir dazu verpflichtet die Wohnung nun zu renovieren.

Klausel im Vertrag : Paragraph 17 : Zustand der Mieträume

  1. der Mieter verpflichtet sich, vor dem Einzug des Mieter oder, falls dies nicht möglich ist bis spätestens zum Einzug des Mieters folgende arbeiten in den Mieträumen vornehmen zu lassen. - die Wohnung wird weiß gestrichen.

Laut BHG verfällt seit 2015 diese Klausel aber wie sieht es aus , wenn wir die Wohnung renoviert bezogen haben, müssen wir nun wieder renovieren ? 

hat jemand dazu die passende Klausel ??