Hallo, ich bin gegenüber meinen Beiden Kindern unterhaltspflichtig und möchte den bundesfreiwilligendienst nutzen, um wieder in ein festes Arbeitsverhältnis als Ergotherapeutin zu gelangen. Meine Frage ist nun, ob ich die 200€ bei 25 Arbeitsstunden zum Hartz IV behalten darf oder ob ich von der unterhaltsvorschusskasse auf 960€ gekürzt werde, weil der Bundesfreiwilligendienst als nicht erwerbstätige Arbeit zählt?

Vielen Dank im voraus!