Zählt der Bundesfreiwilligendienst als erwerbstätige Arbeit?
Hallo, ich bin gegenüber meinen Beiden Kindern unterhaltspflichtig und möchte den bundesfreiwilligendienst nutzen, um wieder in ein festes Arbeitsverhältnis als Ergotherapeutin zu gelangen. Meine Frage ist nun, ob ich die 200€ bei 25 Arbeitsstunden zum Hartz IV behalten darf oder ob ich von der unterhaltsvorschusskasse auf 960€ gekürzt werde, weil der Bundesfreiwilligendienst als nicht erwerbstätige Arbeit zählt?
Vielen Dank im voraus!
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