Folgende Situation.

Zum 31.3 ist die Mieterin aus der Wohnung ausgezogen.

Der Stromzählerstand würde den Stadtwerken nicht mitgeteilt.

Auch hat sie dies nicht notiert.

Daraufhin wurde anhand ihres Verbrauches der letzten 2 Jahre eine Schätzung vorgenommen. 

Verbrauch: 11.346/ Schätzung: 12.742

Am 20.9 selben Jahres teilt der Vermieter den Stadtwerken nun einen Zahlenstand mit welches eine Differenz von 2.581 kWh zu dem geschätzten Zahlenstand aufweist. Kundenablesung (durch Vermieter): 13.927

Am 14.11 bekomme die Mieterin durch Nachbarn, Zugang zu den Stromzählern und macht ein Foto davon. 

Darauf zu sehen ist, dass die Zähler ausgetauscht wurden.

Aufkleber Wesernetz vom 2.10: 13.931

Sprich, 3 kWh sollen im Zeitraum von 31.3-2.10 verbraucht worden sein. 

Eine Renovierung / Zugang zur Wohnung in diesem Zeitraum findet durch den Vermieter statt. 

Am 14.11 beträgt der Zählerstand 1 kWh .

Mieterin lebt alleine+Kind.

Ohne TV, Föhn, Warmwasserboiler in Küche, keinen Backofen, lediglich einen 2 Plattenherd und Elektrobackofen. 

So ein immenser Verbrauch ist nicht nachzuvollziehen.

Wie kann überprüft werden wo der Fehler stattgefunden hat ?

Ein Übergabeprotokoll liegt ihr nicht vor.

Die Angabe eines Zählerstandes durch Dritte, also den Vermieter ist rechtens?

Oder kann die Mieterin dies anfechten ?