Die Pflegemindestlöhne sind in drei Stufen unterteilt. Man unterscheidest zwischen Pflegehilfskraft (ungelernt), qualifizierte Pflegehilfskraft (mind. 1-jährige Ausbildung) und Pflegefachkraft (3,5 - 4 jährige Ausbildung). Das ist von den Pflegekassen so vorgesehen.

Nun habe ich aber gelesen, dass man sich jede Qzalifikation, bzw. Ausbildung anerkennen lassen kann, wenn man mindestens 1,5 Mal so lange in der Branche arbeitet, also den Beruf ausübt, wie die Ausbildung dauern würde auch ohne sie gemacht zu haben. Geht selbst bei der IHK. Also wenn die Ausbildung z. B. normalerweise 3 Jahre dauert, muss man 4,5 Jahre in dem Beruf gearbeitet haben.

Wie gesagt, ich arbeite jetzt seid 15 Jahren in der Pflege und habe auch diverse Tätigkiten ausgeübt, die sonst nur eine Fachkraft ausüber darf, bzw. ein qualifizierter Pflegehelfer unter Aufsicht einer Pflegefachkraft. Habe ich damit automatisch den Stand eines qualifizierten Pflegehelfers oder muss ich tatsächlich die Ausbildung machen um auf den Mindestlohn zu bestehen, obwohl ich da nichts mehr lernen kann?

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