Kleiner Auszug: Die Legion unterhält derzeit in Frankreich neun Rekrutierungsbüros (PRLE) (1995: 16 Büros) und ein Informations-/Vorauswahl-Zentrum in Paris (PILE Nord und Centre de Présélection Nord) und das Auswahlzentrum in Aubagne, die rund um die Uhr besetzt sind.
Nach französischem Recht dürfen diensttaugliche Männer jeglicher Nationalität im Alter von 17 bis 40 Jahren angeworben und rekrutiert werden, um sie an jedem Ort der Welt einzusetzen. Die meisten Mannschaftsdienstgrade sind heute Personen aus Osteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Doch hier sind nach neueren Informationen die Zahlen rückläufig, während immer mehr Bewerber aus Amerika und Asien zur Fremdenlegion drängen.
Zunächst verpflichtet sich der bestätigte Rekrut im Rahmen eines Erstvertrages auf eine fünfjährige Dienstzeit. Nach Ablauf dieses Engagements besteht die Möglichkeit, in weiteren Zeitverträgen über sechs Monate, drei und fünf Jahre Laufzeit zu verlängern.[7]
In Deutschland ist nach § 109h StGB eine Anwerbung für die Fremdenlegion strafbar. Darüber hinaus kann der Dienst von Deutschen in der Fremdenlegion einen Verstoß gegen die deutsche Wehrpflicht bedeuten, sofern sie der Wehrüberwachung in Deutschland unterliegen. Des Weiteren verlieren Deutsche, die in der Fremdenlegion dienen, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie zusätzlich auch französische Staatsbürger sind (gem. § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz).