Antwort
Jugendliche(oder auch Kinder) dürfen den 4-monatigen Betrag ihres Taschengeldes ausgeben. Der Schein spielt da denke ich keine Rolle
Jugendliche(oder auch Kinder) dürfen den 4-monatigen Betrag ihres Taschengeldes ausgeben. Der Schein spielt da denke ich keine Rolle