So ungern ich die Vereine auch habe, solltest du vielleicht mal zu deinem zuständigen AStA gehen. Mit dem Semesterbeitrag zahlst du nämlich auch für eine Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch den AStA in Fällen, wo es um dein Recht gegenüber der Hochschule geht.
So kannst du im Zweifelsfall einen doppelt gezahlten Beitrag durch den AStA zurück klagen lassen!
Es kann aber auch sein, dass gemeint ist, dass du dich für das darauf folgende Semester zurück melden musst. Das kann ich per se aber nicht sagen und deswegen solltest du unbedingt zu dem erwähnten AStA gehen.