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Antwort
Eine Apotheke kann NICHT GmbH sein. Eine Apotheke darf nur OHG oder Einzelunternehmer sein, da lt. Gesetz der Apotheker voll haftbar für sein handeln sein muss. (GmbH ist eingeschränkte Haftung). Sobald eine GbR (voll haftbar) ins Handelsregister eingetragen ist, wird es automatisch eine OHG. Es kann also nur 2 Rechtsformen geben für Apotheken: 1.) Einzelunternehmer (bei Eintrag ins Handelsregister = e.K. was erst ab einen bestimmten Umsatz nötig ist) 2.) OHG, wenn mehrere Personen voll haften