Danke für die Antwort,ich bekomme auch Kindesunthalt für erstes Kind 460€,würde es dann anders aussehen bzw habe ich dann noch Anspruch für Kinderzuschlag/Wohngeld?
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Danke für die Antwort,er sagt Trennungsunterhalt zahlt er gar nicht bzw nicht verpflichtet(Schulden/Kredite),die er in der Ehe für sich angeschafft hat und Kindesunterhalt bekomme ich erst nachdem er auszieht,die Frage ist wann?Wird für mich vll Überraschung sein. Nach dem er weg ist darf ich dann erst in die StKl 2.
Also er kommt zu nix entgegen,will nicht zu Hälfte Betreuung übernehmen, sich mehr beteiligen z.b bei der Miete oder so,nur alles zu Hälfte. Muss zum Anwalt,weiss nicht aber ob die Kosten übernommen werden,da wir noch unter einem Dach wohnen