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Antwort
Also wir hatten erst kürzlich in Rechts - und Sozialkunde, dass man im Alter zwischen 18 und 21 als "Heranwachsend" gilt, z.B. kann man mit 18, 19 oder 20 Jahren auch immer noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn man mal Mist gebaut hat. Ebenso ist es beim Führerschein, dass bestimmte Fahrzeuge erst ab 21 Jahren gefahren werden dürfen (oder war mal so). Allerdings ist man ab 18 Jahren voll geschäftsfähig.
Letztlich bin ich auch der Meinung, dass man mit 21 Jahren reifer und erwachsener ist bzw sein sollte als mit 18.