Alles Lob gebührt Allâh.

Die Gelehrten haben die Bedingungen für die korrekte Kleidung der muslimischen Frau vor al-Ajânib (lit. Fremde, d.h. diejenigen, mit denen eine Ehe erlaubt ist) sowohl aus dem ruhmvollen Qur’ân als auch aus der Sunnah einzeln aufgeführt. Solange sich eine Frau an diese Bedingungen hält, kann sie tragen, was sie mag, und auf öffentliche Plätze hinausgehen, solange ihr Hijâb mit den islamischen Gesetzen übereinstimmt. Eine Zusammenfassung der Bedingungen ist wie folgt:

Er muss den ganzen Körper bedecken. Er muss dick genug sein, d.h. nicht durchsichtig oder lichtdurchlässig. Er muss weit sein und darf nicht enganliegend sein. Er darf nicht geschmückt oder verziert sein, sodass die Blicke der Männer auf sich gezogen würden. Er darf nicht parfümiert sein. Er darf nicht als Libâs al-Shuhrah (Kleidung des Ruhmes) gelten. Er darf der Kleidung der Männer nicht ähneln. Er darf der Kleidung der Ungläubigen nicht ähneln. Es dürfen keine Kreuze oder Bilder von etwas Beseeltem (Menschen, Tiere, usw.) darauf abgebildet sein.

Dies ist eine Zusammenfassung der Bedingungen gemäß der islamischen Sharî’ah. Eine komplette Antwort mit den Haupt-Dalîls findet ihr unten.

Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid (muslima.de.ms)

...zur Antwort