Hallo noonelse,
die Qualität der Antworten in diesem Forum ist schlicht eine Katastrophe. Ich vermute, dass das Schreiben, das Du erhalten hast eine Abmahnung war. Diese Abmahnung ist meist zulässig - insbesondere da Du die Straftat schließlich zugibst.
Von hier aus kann nicht ermittelt werden, wer Deine Internetadresse ermittelt und wo die Klardaten angefordert worden waren - meist geschieht das beim Provider. Nach deutschem Recht ist die Urheberrechstverletzung eindeutig, ob sie auch in Österreich zutrifft und ob deutsche Rechtsanwälte Zugriff auf Dich haben ist davon abhängig, ob für diesen Strafverfolgungsbereich ein binationales Abkommen existiert - habe ich noch nicht gehört.
Doch selbst wenn, wird bei einem einmaligen Verstoß der Rechtsanwaltkostensatz auf 100.-€ begrenzt - einfache Fälle. Ich kann Dir nur empfehlen Dich für Dein Land über eine Rechtsberatung kundig zu machen und falle dabei nicht auf die Rechtsanwaltsfalle rein. Ein Rechtanwalt mahnt Dich ab, ein anderer "verteidigt" Dich mit dem Erfolg das beide verdienen...
Bleibt zu hoffen, dass dieser völlig bescheuerten Abmahnungsorgie endlich gesetzlich Einhalt geboten wird.
Ein Tip: Kein Pfennig an die Deppen, bleib ruhig und stark.