Ich habe bei der Post schriftlich nachgefragt. Es gibt dort die "Versandbedingungen DHL Paket national und international (Mat.-Nr.: 671-069-030). Darin ist unter 2 Aufschrift, 2.1 Grundsätzliches klar geregelt:
(3) Die Aufschrift muss auf der größten Fläche der Sendung (Aufschriftseite), parallel zu den Längsseiten, angebracht sein. Bei Kannen, Eimern, Fässchen und ähnlich tonnenförmigen Paketen kann die Aufschrift z. B. auf dem Deckel angebracht sein.
Nun dürften alle Zweifel ausgeräumt sein.