Folgender Sachverhalt:

Mein von mir getrennt lebender Mann, zu dem ich bis zum Schluss ein enges freundschaftliches Verhältnis hatte, ist in seiner Wohnung verstorben. Der Vermieter hat die Wohnung betreten, das Schloss ausgetauscht und verweigert mir und meinen Kindern den Zutritt.

In der Wohnung befinden sich Eigentum meiner Kinder (vor allem Spielsachen, die wir bei ihm eingestellt haben, da ich keinen Keller habe) sowie einige Gegenstände, die mein Eigentum sind.

Meine Kinder und ich haben das Erbe ausgeschlagen, da der Nachlass durch ausstehende Unterhaltsvorschusszahlungen überschuldet ist. Das Nachlassgericht vertreten durch eine Rechtspflegerin hat verfügt, dass das Eigentum meiner Kinder herauszugeben ist. Für meine Sachen muss ich einen Eigentumsnachweis erbringen, so dann sind mir die Sachen herauszugeben. Auch die Herausgabe einiger Erinnerungsstücke (Liste wurde vom Nachlassgericht genehmigt) wurde verfügt.

Die Antwort das Rechtsanwalts der Wohnungsbaugesellschaft an das Gericht läuft darauf hinaus, dass man auf die Einsetzung eines Nachlassverwalters drängt. Eine Herausgabe des nicht zum Nachlass gehörenden Eigentums, dass durch das Nachlassgericht angeordnet wurde, wird weiterhin verweigert.

Meine Frage:

Wie kann ich jetzt weiter vorgehen, um an das Eigentum meiner Kinder (17 und 24) und mein Eigentum zu gelangen?