Hallo zusammen,

ich habe mich bei der Landespolizei NRW zur Ausbildung im gehobenen Dienst beworben. Während meiner Bewerbung erhielt ich eine Anzeige "Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen (§ 29 BtMG)".

Durch den Erhalt von rechtskräftiger Unterstützung (Rechtsanwalt) wurde das Verfahren eingestellt. (gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 Jugendgerichtsgesetz)

Nun habe ich ein Schreiben der Landespolizei NRW erhalten. Drin steht: "Zu dieser Wohlverhaltenspflicht gehört eben insbesondere das Beachten von Rechtsnormen.". Mit dieser Begründung wurde ich charakterlich für den Polizeidienst als untauglich ernannt.

Ich habe mal etwas nachgelesen und erfahren, dass ich, durch die Einstellung des Strafverfahrens, als unschuldig gelte (Quelle kommt zum Schluss). Demnach dürfen keine negative Folgen an die Einstellung geknüpft werden.

Meines Erachtens nach ist die Ablehnung im Auswahlverfahren aber sehr wohl eine negative Folge.

Bitte nur antworten, wenn man Ahnung hat, das lässt das Ganze hier übersichtlicher. Was kann ich nun tun? Zumal die Ablehnung in dem Sinne ja nicht wirklich gerechtfertigt ist.

Die benannte Quelle: https://verfahrenseinstellung.de (sucht auf der Seite nach "unschuldig" und Ihr kommt zur benannten Stelle).