Guten Tag,

meine Großmutter zieht nach 25 Jahren aus ihrer Wohnung aus. Jetzt fragen wir uns, ob es rechtmäßig ist, dass im Mietvertrag steht, dass die Holzdecken entfernt werden müssen. Die Formulierung im Mietvertrag lautet folgendermaßen:

Folgende vom Vornutzer übernommenen Einrichtungen und Gegenstände gehören nicht zur Wohnung und sind daher auf Verlangen der Genossenschaft bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses zu entfernen. In diesem Fall ist der vorherige Zustand wiederherzustellen.

  • Wohnzimmer: Tapeten, Holzdecke, farbige Schalter und Steckdosen
  • Schlafzimmer: Tapeten, MHZ-Vorhangschiene
  • Kinderzimmer: Tapeten, Holzdecke, farbige Schalter und Steckdosen
  • Küche: Tapeten, Holzdecke, farbige Schalter und Steckdosen, PVC-Bodenbelag
  • Diele: Tapeten, Holzdecke, farbige Schalter und Steckdosen, Holzverkleidung
  • Bad: Tapeten, Holzdecke, farbige Schalter und Steckdosen, Spiegelschrank, Ablage, Handtuchhalter

Muss eine Wohnung nach 25 Jahren nicht sowieso renoviert werden? Macht es Sinn, mit dem Vermieter (in diesem Fall der Wohnungsbaugenossenschaft) zu sprechen, ob die Holzdecken entfernt werden sollen?

Viele Grüße
Annika