Was darf juristisch korrekt in einem Raum einer Wohnung gemacht werden, der als 'Kein Aufenthaltsraum' in der Teilungserklärung ausgewiesen ist?
Unserer Dachboden, der zu unserer Wohnung gehört, ist in der TE als 'Kein Aufenthaltsraum' ausgewiesen. Unser Sohn hat dort sein Schlagzeug stehen, das er täglich übt. Können uns unsere missgünstigen Miteigentümer das anwaltlich verbieten lassen?
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