Wenn man so manche Antwort hier liest, ist man eher peinlich berührt, münden viele doch in Vorwürfen an die Eltern und in die allgemeine Floskel: "wird schon was dran sein". Dies ist typisch deutsch, bedeutet im Umkehrschluuss: man muss nur genügend Dreck werfen, dann bleibt schon was hängen. Dass Schulen sich immer mehr zu faschistoiden "boot camps" entwickeln, sollte niemandem mehr entgehen. Aus der Hilflosigkeit von Lehrern entrechtet man Schüler, um das marode System zu decken. Schule soll als unfehlbar dastehen. Schulverweise erfolgen bspw. häufig mit Schreiben auf Wochenende, dann ist keine gerichtliche Hilfe zu bekommen. Zwar sind die Verwaltungsakte generell fehlerhaft, macht aber nichts, da der Akt als Solcher wirksam wird, dem Schüler ein Nachteil entsteht, der auch wenn man hinterher Recht bekommt, nicht wieder gut zu machen ist. Dies wird sogar in einigen Ländern- schwarz regiert- vom Kultusministerium vorgegeben- natürlich nicht offiziell- und gedeckt. Dieser Art von mobbing kann fast nicht begegnet werden, Staatsanwaltschaften agieren immer im Sinne der Verwaltung oder wie hier Schule. Es bleibt nur die Klageerzwingung, die ist aber teuer, da nur mit Anwalt möglich- Landgericht. Kinder sind übrigens "grundsätzlich" unschuldig, auch wenn sie auffällig sind, sind die Lehrkräfte dafür verantwortlich. Pädagogik ist halt nun mal kein Jedermannsberuf und wenn Lehrer versagen, dann ist das System nicht geeignet. An Waldorfschulen u.ä. gibt es bspw. viel weniger Probleme mit Auffälligkeiten, sollte man sich einmal Gedanken darüber machen. Wenn hier Differenzen sind, dann meist ob der etwas merkwürdigen "Ethik" mancher dieser Lehranstalten.
Spricht also nicht für den durch Schulzwang festgelegten staatl. Lehrbetrieb!

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Definitiv darf ein Lehrer, Schulleiter aber auch die Polizei nichts beschlagnahmen. Der Lehrer und ähnl. Personengruppen dürfen das Handy für kurze Zeit wegnehmen, regelm. bis Unterrichtsende, die Polizei darf eine Beschlagnahme nur durchführen, wenn sie dafür eine richterl. Anordnung hat, in Ausnahmefällen wie bspw. Gefahr im Verzug, genügt die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft. Eine Durchsuchung der Daten darf nur bei "vorliegen einer erheblichen Straftat" vorgenommen werden und muss ebenfalls von einem Richter angeordnet werden. Den Lehrer umgehend anzeigen, bei solchen Leuten nützen Gespräche gar nichts. Spickzettel: der Nutzung des Handy's als Spickzettel kann einfach begegnet werden, indem die Handy's vor Prüfungsbeginn abgegeben werden oder noch einfacher, wenn bei Handynutzung während einer Prüfung einfach eine 6 gegeben wird. Darauf ist vorher hinzuweisen und dann ist auch nichts dagegen einzuwenden.

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Critter schreibt hier nicht eindeutig, was "der Duden" meint, deshalb hier meine bescheidene Meinung - ich hab die Frage gerade gesucht, weil ich diesen "Fehler" bei jemandem entdeckt habe und vor einer Belehrung sicher gehen wollte-: nach Hause-------- bspw. "ich gehe nach Hause"-"ich bin zu Hause" Zuhause- das Zuhause als Hauptwort, dann aber gross geschrieben, also bspw. "hier ist mein Zuhause" "zuhause" klein und zusammen geschrieben mag nach der "neuen Rechtschreibung" erlaubt sein, macht aber, wie Einiges der "neuen Rechtschreibung" keinen Sinn, jedenfalls erschliesst sich mir hier kein Satz, bei dem es schlüssig scheint, klein und zusammen zu schreiben. Gerade fällt mir noch ein "beim Nachhausegehen.....", wobei ich an der Form "beim nach Hause gehen" festhalten würde. Ok, jetzt könnt ihr prügeln.........

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