Ich habe eine Mietwohnung mit Einbauküche inklusive Spülmaschine gemietet. Im Mietvertrag ist festgehalten, dass im Falls eines Defekts der Spülmaschine vom Vermieter keine Neue gestellt wird.

Wir wohnen jetzt 5 Jahre in der Wohnung, die Maschine macht aber einen weitaus älteren Eindruck und die Fehlercodes weisen darauf hin, dass die Maschine auch nicht schnell/preiswert repariert werden kann, daher würde ich für kleineres Geld eine neue gebrauchte kaufen statt eine Reparatur anzustreben.

Meine Frage: Wie gehe ich vor, um beim Kauf einer neuen/gebrauchten Spülmaschine diese nicht beim Auszug in der Wohnung lassen zu müssen? Der Vermieter wohnt im Ausland und hat gerade erst die Wohnung gekauft (Vermieterwechsel). Reicht hier einfach eine Bestätigungsmail durch den V (ist ok, kann entsorgt werden) oder müsste man da vorsichtiger sein?

Und müsste er sie entsorgen lassen, da es sich um sein Eigentum handelt? Danke & LG Anna