Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem bzw. folgende Frage:

Wir besitzen ein altes Haus das wir bis vor kurzem vermietet hatten. Die Leute die darin gewohnt haben, haben (ohne Zustimmung durch uns) einen Zigarettenautomaten im Garten aufstellen lassen und über Jahre damit ein wenig Geld eingenommen. Im großen und ganzen hat uns das eigentlich die Jahre über nicht gestört. Jetzt sind die Leute weg und wir möchten diesen Schandfleck aus unserem Garten haben. Außerdem wird das Haus abgerissen und der Automat stört dort. Heute habe ich mit der Zuständigen Mitarbeiterin der Automatenfirma gesprochen, die mir äußerst unfreundlich gesagt hat dass Sie einen Vertrag mit den Mietern geschlossen habe und dass der Automat nicht einfach entfernt werden könne. Ich solle ihr einen Auszug aus dem Grundbuch schicken und eine schriftliche Kündigung, dann könne geprüft werden ob der Automat entfernt werden kann. Ihre Erklärung "wenn ich ein Haus kaufe, dann kaufe ich die Mieter mit und kann diese nicht rausschmeißen, so ist das auch mit den Zigarettenautomaten". Nur haben wir das Haus nicht gekauft sondern waren schon vor Vertragsabschluss die Eigentümer. Meine Fragen dazu wären:

1 Ist ein Vertrag mit den Mietern erlaubt oder hätte die Automatenfirma nicht bereits bei Vertragsabschluss einen Grundbuchauszug einfordern müssen?

2 Sollen wir eine Kopie des Grundbucheintrages vorlegen? Haben da kein gutes Gefühl solche Dokumente aus der Hand zu geben. Außerdem haben wir nur einen Auszug von 2005 und einen aktuellen zu beantragen ist auch wieder mit Kosten verbunden

3 Wie sollen wir am besten vorgehen?

Danke fürs lesen und für eure Antworten

Anna