Ich möchte auf jeden Fall nach dem Abitur zur Polizei :) Ich habe mir gerade noch einmal die Kreterien zur Einstellung durchgelesen... Ich habe ein gepflegtes Äußeres, wie es sich gehört, habe aber einen Zungenpiercing :D
Tja... In einem Rundschreiben von 2006 wir aber ausdrücklich erwähnt, dass Mundpiercinings nicht erlaubt sind.
- Frage: Zählen Zungenpiercings zu den Mundpiercings? Denn eigentlich sind es ja Mundinnenraumpiercings xD
Dann habe ich mir noch ein Paar andere Fragen in diese Richtung durchgelesen, aber keine befriedigende Antwort bekommen ^^ Es wurde nur von einem Fall berichtet, wo es bei der Ausbildung, nach einer Absprache mit dem Leiter kein Problem darstellte.
- Frage: Kennt ihr solche Fälle und könnt mich beruhigen? xD
Zur Not würde ich meinen Liebling auch rausmachen, aber nur ungern, da das Loch schon nach 30 Minuten anfängt zuzuwachsen ._. (Ich verfluche dich gutes Heilfleisch! :D)