Antwort
Wurdest du geschätzt? Dann schnell Einspruch gegen den Bescheid einlegen und die Steuererklärung als Begründung nachreichen. Zahlen musst du bei fristgerechtem Einspruch nicht, du kannst in dem Fall die Aussetzung der Vollziehung beantragen (wichtig dafür: erklärung einreichen!)