Antwort
Wirf es weg ist ja wohl ein WITZ......alles was vor 1947 gefertigt wurde darf verkauft werden.........ich würde es nicht wegwerfen :-)
Der alleinige Besitz von Rohelfenbein und Elfenbeinprodukten (ohne Bescheinigungen) durch Privatpersonen (aus Erbschaft, Schenkung oder Altbesitz) ist erst einmal legal.
Also gehts noch!