Meine Frau (Commonwealth of Dominica) und ich (Schweiz) haben 2017 in der Schweiz geheiratet. Meine Frau besitzt seit der Heirat eine jährlich zu verlängernde Aufenthaltserlaubnis B für die Schweiz. 2019 kam unser Sohn mit Schweizer Staatsbürgerschaft zur Welt. Jetzt 2021 denken wir über eine Scheidung nach. Meine Frau möcht ins grenznahe Deutschland auswandern, was die Sache noch verkompliziert. Erst einmal würde uns interessieren:

Muss meine Frau in ihr Heimatland zurückkehren nach einer Scheidung? Was passiert dann mit unserem Sohn?