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Antwort
Ich habe eine mehr oder weniger befriedigende Antwort gefunden:
https://www.ch.ch/de/aufenthaltsrecht-fur-auslander-nach-der-scheidung-oder-tod/
Meine Frau hat Bewilligung B und spricht Deutsch A1 und sollte somit bleiben dürfen. Um sicher zu gehen, werden wir noch die Bewilligung C oder gleich den Schweizer Pass anstreben. Aber wenigstens kann sie jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit bleiben.